Patentanwalt Peter Prünte, Augsburg
Patentanwalt Peter Prünte, Augsburg

Auf nationaler deutscher Ebene (Deutsches Patent- und Markenamt) wie auf internationaler Ebene durch das Europäische Patentamt, auch im Wege über die Weltorganisation für geistiges Eigentum, sowie jeweils einzeln in ausländischen Staaten gewähren Patente und in vielen Staaten auch Gebrauchsmuster Schutz für technische Neuentwicklungen. Patente durchlaufen eine materiellrechtliche Prüfung, Gebrauchsmuster werden ohne eine derartige Prüfung bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen eingetragen. Schutzfähige Erfindungen müssen neu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.Sie müssen nicht nobelpreisverdächtig sein. Auch geringfügige Weiterentwicklungen können eine Schutzrechtsanmeldung lohnen. Die besondere Qualifikation des Patentanwalts besteht darin, die Patentansprüche zu formulieren, den Erfinder auf Alternativen und Varianten der Erfindung aufmerksam zu machen, um diese, soweit möglich, in der Schutzrechtsanmeldung unterzubringen. Software ist dann schutzfähig, wenn sie in Verbindung mit einem technischen Gegenstand realisiert wird und diesen verbessert.

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