Patentanwalt Peter Prünte, Augsburg
Patentanwalt Peter Prünte, Augsburg

Wenn Sie von einem Dritten aus einem Schutzrecht angegriffen werden, kann die Verteidigung darin bestehen, die Vernichtung des Schutzrechts des Wettbewerbers anzustreben.

 

Patente, Gebrauchsmuster, Designs und Marken lassen sich durch Rechtsmittel wie Einspruch,  Nichtigkeitsklage, Löschungsantrag, Löschungsklage, Widerspruch vernichten oder beschränken.

 

Auch vorbeugend kann ein Interesse daran bestehen, dass die Erteilung eines Patents für einen Wettbewerber nicht erst rechtskräftig wird. Dann empfiehlt sich ein Einspruch.

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