Patentanwalt Peter Prünte, Augsburg
Patentanwalt Peter Prünte, Augsburg

Wenn Wettbewerber oder sonstige Dritte zu Unrecht von Ihren Schutzrechten Gebrauch machen, können Sie sie abmahnen und Unterlassung, Schadenersatz und Auskunft verlangen.

 

Falls die Abmahnung noch nicht erfolgreich ist, können Sie Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch Klage, in einigen Fällen auch durch eine einstweilige Verfügung, durchsetzen.

 

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