Patentanwalt Peter Prünte, Augsburg
Patentanwalt Peter Prünte, Augsburg
  • Designs oder Geschmacksmuster (seit dem 01.01.2014 im Gesetzestext: Designs) schützen die äußere Erscheinungsform, das Produktdesign.

  • Vielfach ist es das Design, das den Ausschlag für eine Kaufentscheidung gibt. Es gibt Impulse und weckt Emotionen. Oft ist die Aufmachung das einzige für den Käufer zugängliche Unterscheidungskriterium. Gerade weil funktionale Unterschiede zwischen Produkten oft geringer werden, rückt die Aufmachung in das Zentrum der Wahrnehmung. Durch ein gelungenes Design können sich Unternehmen vom Wettbewerb absetzen und durch eine attraktiven Form- und Farbgebung Kundinnen und Kunden emotional ansprechen und binden.

     

    Ein Design stellt die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Teils oder eines ganzen Erzeugnisses unter Schutz; ebenso kann auch die Gestaltung einer Fläche - zum Beispiel eines Stoffes oder einer Tapete - oder die Gestaltung eines dreidimensionalen Gegenstandes, zum Beispiel von Möbeln, Autos oder Spielzeugen, geschützt werden.

Druckversion Druckversion | Sitemap
© Patentanwalt Peter Prünte