Patentanwalt Peter Prünte, Augsburg
Patentanwalt Peter Prünte, Augsburg

 

 

Im Wesentlichen zwei Gründe sprechen für eine Patentrecherche:

Einerseits dienen Patentrecherchen dazu, den Stand der Technik zu ermitteln, der einen Einfluss auf die Bewertung der Patentfähigkeit Ihrer eigenen Erfindung hat (z. B. im Vorfeld einer Patentanmeldung). Zum Stand der Technik zählen zwar nicht nur Patente, jedoch lassen sich Patentdatenbanken besonders gut durchsuchen. Gegebenenfalls weite ich die Recherche auf andere Datenbanken, beispielsweise mit wissenschaftlicher Literatur, aus.

Andererseits müssen Patente recherchiert werden, um eine „Freedom To Operate“-Analyse durchzuführen, das heißt, um zu recherchieren, ob gegen den Import, die Herstellung oder den Vertrieb eines bestimmten Produktes oder die Nutzung eines bestimmten Verfahrens ein bestehendes technisches Schutzrecht (Patent oder Gebrauchsmuster) spricht.

Bei einer „Freedom To Operate“-Recherche für ein gewünschtes Land sind neben den nationalen Schutzrechten auch international eingereichte Patentanmeldungen und regional eingereichte  Patentanmeldungen wie z.B. europäische Patentanmeldungen zu berücksichtigen, da aus ihnen nationale Schutzrechte entstehen können.

Die Recherche nach Patenten wird mit Hilfe von Patent-Datenbanken durchgeführt, insbesondere unter Anwendung der IPC-Klassifikation (IPC =International Patent Classification).

 

Recherchen nach Marken und Designs im Vorfeld einer geplanten Marken- bzw. Design-Anmeldung sind sinnvoll, da die Patent- und Markenämter in der Regel solche Recherchen nicht durchführen. Um Schutzrechtsverletzungen zu vermeiden, empfiehlt sich vor der eigenen Anmeldung und/oder der eigenen Nutzung einer Marke oder eines Designs eine Recherche nach fremden älteren Kennzeichen- bzw. Designrechten in Datenbanken.

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