Patentanwalt Peter Prünte, Augsburg
Patentanwalt Peter Prünte, Augsburg

Im Vorfeld einer in der Regel kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzung stellt sich die Frage, ob ein Patent oder Gebrauchsmuster "stark" genug gegenüber dem bekannten Stand der Technik ist, um im Wege einer Abmahnung Rechte aus dem Patent geltend zu machen oder ein Gerichtsverfahren anzustrengen.

 

Hierzu erstelle ich auf Grundlage meiner patentanwaltlichen Expertise Validitätsgutachten des Patents bzw. des Gebrauchsmusters. Darin beurteile ich die (voraussichtliche) Bestandskraft gegenüber dem bekannten Stand der Technik.

 

Im gleichen Zusammenhang steht das Verletzungsgutachten, in dem eine mögliche Verletzung eines Patents durch Aktivitäten eines Wettbewerbers eingehend untersucht wird. Umgekehrt gilt dies auch in Hinblick auf die Frage, ob durch eigene Aktivitäten möglicherweise technische Schutzrechte von Wettbewerbern verletzt werden.

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© Patentanwalt Peter Prünte